
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, bzw. mit der Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind verbindlich und regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung der Dienstleistungen der Tier-Resort Schachen AG.
- Eigentum, Haftung
Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages bestätigen Sie, der rechtmässige Eigentümer des Tieres zu sein. Sie verpflichten sich, alle im Vertrag festgehaltenen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Tier-Resort Schachen AG über sämtliche Eigenschaften Ihres Tieres wie z.B. Unsicherheiten, Ängstlichkeit, aggressives Verhalten, Benagen/Zerstören/Verschlucken von Objekten, Futterunverträglichkeiten, Krankheiten, Allergien, unfallbedingte Verletzungen usw. umfassend zu informieren.
Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, dass Sie eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben. Die Tier-Resort Schachen AG ist mit zahlreichen Sicherheitsvorkehrungen dafür besorgt, ein Ausbrechen der Tiere in ihrer Obhut zu verhindern. Sie lehnt jede Haftung für das Entlaufen sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihr nicht eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.
Die Tier-Resort Schachen AG ist befugt, kostenpflichtige Massnahmen zu Lasten des Tierhalters zu treffen, die dem Wohl des im Pensionsvertrag erfassten Tieres dienen. Entsteht ein Mehraufwand, wird dieser dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt.
Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen wie Betten, Decken, Spielsachen usw. wird nicht gehaftet.
- Gesundheit
Erkrankt Ihr Tier während seines Aufenthaltes oder erleidet es eine Verletzung, so erteilen Sie der Tier-Resort Schachen AG die Vorsorgevollmacht, den Tierarzt ihres Vertrauens beizuziehen. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten von Ihnen als Tierbesitzer zu tragen. Zudem wird eine Fahrt- und Zeitpauschale von CHF 100.- pro Vorfall zusätzlich in Rechnung gestellt. Das Team der Tier-Resort Schachen AG informiert Sie oder die von Ihnen angegebene Kontaktperson baldmöglichst.
Bei einer schweren Erkrankung, einer lebensbedrohlichen Situation oder grossem Pflegeaufwand wird das Tier in eine Tierklinik überbracht. Der entstandene Aufwand geht zu Ihren Lasten als Tierbesitzer.
Gruppenhaltung Hunde und Katzen:
Mit Ihrer Zustimmung teilt Ihr Tier seine Unterkunft mit einem oder mehreren anderen geeigneten, sozialverträglichen Tieren. Hunde geniessen mit ihren Artgenossen den Auslauf auf einer der Spielwiesen. Trotz bester Beaufsichtigung bei der Zusammenführung und sorgfältiger Zusammenstellung der Paare oder Gruppen, kann es wie auf einem Kinderspielplatz auch in einer Tiergruppe zu Auseinandersetzungen oder zu anderweitig bedingten Verletzungen kommen. Das Team der Tier-Resort Schachen AG wird Sie so rasch wie möglich benachrichtigen, wenn sich Ihr Tier verletzt haben sollte und Ihrem Tier entsprechende Pflege zukommen lassen.
- Impfungen
Zum Schutz aller Tiere in unserer Obhut nimmt die Tier-Resort Schachen AG nur geimpfte, entwurmte und ektoparasitenfreie Tiere bei uns auf.
Jedes Tier muss gemäss dem Impfschema der Tier-Resort Schachen AG (siehe Homepage «www.tier-resort-schachen.ch») korrekt geimpft sein.
Der Impfausweis muss zwingend für jedes Tier bei jedem Aufenthalt mitgebracht werden. Er wird während dem Aufenthalt des Tieres in der Tier-Resort Schachen AG hinterlegt.
Falls ein Tier nicht korrekt geimpft ist, wird es mit einem entsprechenden Preiszuschlag in Einzelhaltung untergebracht. Ist Einzelhaltung aus Kapazitätsgründen nicht möglich, behält sich die Tier-Resort Schachen AG das Recht vor, das Tier abzulehnen.
Sollte das Team der Tier-Resort Schachen AG bei Ihrem Tier einen Befall mit Ektoparasiten (Zecken, Flöhe, Haarlinge, Milben) oder Endoparasiten (Würmer, Giardien usw.) feststellen, so wird es Ihr Tier entsprechend behandeln. Die Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten als Tierbesitzer.
- Pflege, Fütterung
Die Tier-Resort Schachen AG verpflichtet sich, Ihr Tier für die vereinbarte Pensionsdauer bestmöglich zu pflegen, zu versorgen und unterzubringen.
Läufige Hündinnen und sozialunverträgliche Tiere werden, vorausgesetzt die Kapazität ist gegeben, getrennt von Artgenossen gehalten. Einzelhaltung ist während der Hauptsaison (Schulferienzeit) nicht möglich.
Ihr Tier wird mit dem hochqualitativen Futter des Tier-Resort Schachen gefüttert. Falls gewünscht, können Sie das eigene Futter für Ihr Tier mitbringen (idealerweise in der Originalverpackung, mit einer schriftlichen Fütterungsanleitung). Für eine aufwändige Fütterung (wie z.B. BARF mit tiefgekühlten Zutaten) wird ein Preiszuschlag verrechnet.
Benötigt Ihr Tier Medikamente, verabreichen wir ihm diese gerne. Bringen Sie die Medikamente mit allfälligem Zubehör in der Originalpackung und in ausreichender Menge mit, zusammen mit einer schriftlichen Anleitung zur Verabreichung. Der Zuschlag für das Verabreichen der Medikamente wird in der Reservationsbestätigung erwähnt.
Falls Ihr Tier besondere Pflegeansprüche hat (Fell, Pfoten, Augen usw.), so lassen wir ihm diese gerne zukommen. Der Preis wird abhängig vom Aufwand verrechnet.
- Bringen und Abholen
Sie können Ihr Tier an den in der Reservationsbestätigung vermerkten Tagen bringen resp. abholen.
Die Öffnungszeiten der Tier-Resort Schachen AG sind in der Bestätigung sowie auf der Homepage erwähnt.
Möchten Sie Ihr Tier ausserhalb der Öffnungszeiten, an einem Sonn- oder Feiertag bringen oder abholen, so ist dies gegebenenfalls nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Für den zusätzlichen Aufwand entstehen Kosten von CHF 35.00 pro Mal.
- Preise
Der Pensionspreis ist im Voraus, beim Bringen des Tieres in bar, per Twint oder Banküberweisung (mit Valuta Eintrittsdatum) zu entrichten. Branchenüblich werden der Eintritts- und der Austrittstag als volle Pensionstage berechnet.
- Terminverschiebung, Stornierung einer Reservation
Ist es Ihnen als Tierbesitzer nicht möglich, Ihr Tier zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, bitten wir Sie um rechtzeitige Benachrichtigung. Der Preis für die zusätzlichen Pensionstage ist beim Abholen des Tieres in bar zu bezahlen.
Möchten Sie Ihr Tier aus irgendeinem Grund früher abholen? Das ist selbstverständlich möglich.
Wir bitten Sie in diesem Fall um rechtzeitige Benachrichtigung und weisen Sie darauf hin, dass die Kosten der verbleibenden, für Ihr Tier reservierten Tage nicht zurückerstattet werden.
Bis zu 10 Tage vor Pensionsantritt können Sie Ihre Reservation kostenlos stornieren. Wir bitten Sie um eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Bei einer Stornierung von 10-5 Tagen vor Pensionsantritt werden 50% des Pensionsbetrages als Umtriebs-Entschädigung in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor Pensionsantritt werden 100% der Pensionskosten fällig. Ausnahmen werden im Einzelfall von der Geschäftsleitung entschieden.
- Bildmaterial
Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Tier zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung Ihres Tieres auf Bild- oder Filmaufnahmen nicht erwünscht sein, bitten wir Sie, dies auf dem Pensionsvertrag entsprechen zu vermerken.
AGB Tier-Resort Schachen AG, Mai 2025